Kontrollieren von Anwendungen

Sie können die Sicherheitsmethoden von Application Control – wie etwa die Prüfung auf vertrauenswürdigen Besitz – mit Regeln in einer Konfiguration kombinieren und auf diese Weise steuern, welche Benutzer Anwendungen installieren und ausführen dürfen.

Application Control verwendet eine Methode, die verhindert, dass von Benutzern eingebrachte ausführbare Dateien ausgeführt werden. Diese Methode ist als Prüfung auf vertrauenswürdigen Besitz bekannt. Nur die von einem vertrauenswürdigen Besitzer (z. B. einem Administrator) installierte Anwendungen dürfen standardmäßig ausgeführt werden. Bei Anwendungen von Microsoft, wie Project und Visio, die in einer Umgebung mit mehreren Benutzern installiert wurden, können Sie den Zugriff auf diese Anwendungen mit Application Control so konfigurieren, dass er nur durch ein bestimmtes lizenziertes Gerät zulässig ist.

Die Application Control-Konfiguration enthält zwei Gruppenregeln. Die eine ist BuiltIn\Administrators, mit der Administratoren uneingeschränkte Rechte besitzen und jede ausführbare Datei ausführen dürfen. Die andere ist Jeder, womit nur ausführbare Dateien ausgeführt werden dürfen, die einem vertrauenswürdigen Besitzer gehören. Für jede erstellte Regel gibt es eine Liste mit zulässigen Elementen und eine Liste mit verweigerten Elementen.

Mithilfe der Liste der zulässigen Elemente können Administratoren den Zugriff auf ausführbare Dateien gewähren, der ansonsten durch Standardregeln blockiert werden würde, etwa bei nicht Bestehen der Prüfung auf vertrauenswürdigen Besitz oder Regeln für ausführbare Netzwerkdateien.

Mithilfe der Liste der verweigerten Elemente können Administratoren den Zugriff auf ausführbare Dateien verweigern, der ansonsten durch Standardregeln erlaubt werden würde.

Da Microsoft-Anwendungen oft für die Ausführung auf einigen wenigen Geräten lizenziert sind, hat es sich bewährt, mithilfe von Application Control den Zugriff auf die Anwendung für jeden anfangs zu verweigern und dann für die wenigen zulässigen Geräte zu gewähren.

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